Eine Trennungssituation oder Beziehungskonflikte wirken sich in den allermeisten Fällen außerordentlich belastend aus. Ihre Entscheidung für einen Rechtsanwalt ist daher in besonderem Maße Vertrauenssache.
Von einem Rechtsanwalt werden neben den ohnehin erforderlichen juristischen Kenntnissen Menschenkenntnisse und ein sensibles Verständnis für Ihre Bedürfnisse und Sorgen verlangt. Ich stehe Ihnen zuverlässig und mit meiner ganzen Erfahrung zur Seite und orientiere meine Tätigkeit vollumfänglich an Ihren Interessen und Zielvorgaben.
Auseinandersetzungen in der Familie bedingen zahlreiche Veränderungen, die für Ihr weiteres Leben vielerlei einschneidende Konsequenzen mit sich bringen. Mein Ziel ist es, Sie in dieser wichtigen Phase zu unterstützen.
Hierzu ist eine möglichst frühzeitige Beratung empfehlenswert. Wir werden gemeinsam versuchen, vernünftige und Ihren Interessen gerecht werdende Lösungen zu finden, ohne dass Sie sich in einen „Rosenkrieg“ verwickeln lassen.
Trennung und Scheidung (Ehescheidungsrecht, Vermögensauseinandersetzung)
Mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung für Sie und Ihren Partner zu finden, berate ich Sie umfassend zu Scheidungs- und Trennungsverfahren. Ich unterstütze Sie bei der gerechten Aufteilung des vorhandenen Vermögens nach der Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner und vertrete Ihre wirtschaftlichen Interessen.
- Vertretung bei der Einleitung sowie im laufende Scheidungsverfahren
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
- Aufteilung von Immobilien, Vermögen, Darlehen, Firmenanteilen
- Zugewinnausgleichsverfahren
- Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarungen
- Abwehr von Ansprüchen der Schwiegereltern
Kinder & Familie (Sorgerecht, Umgangsrecht, Umgang mit dem Jugendamt)
Die Entscheidung, wer sich nach einer Trennung um das gemeinsame Kind kümmert, ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Ich setze mich für Ihre Rechte und Interessen ein.
- Sorgerecht
- Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge
- Wechselmodell und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Vertretung in Umgangsverfahren )
- Vaterschaftsanfechtungen
- Beratung im Umgang mit dem Jugendamt
Finanzielles (Unterhaltsrecht, Prüfung von Unterhaltsansprüchen)
Auf Grundlage Ihrer finanziellen Situation prüfe ich Ihren Bedarf oder Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt und setze mich für Ihre Rechte ein.
- Kindesunterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Unterhaltsansprüche eines nicht verheirateten Elternteils
- Vermittlung in außergerichtlichen Verfahren
- Interessenvertretung vor dem Familiengericht
Vorsorge & Schutz (Beratung zu Eheverträgen, Gewaltschutz)
Wenn Sie vor Ihrer Trauung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft vorsorgen und in Betracht ziehen, einen notariellen Ehevertrag abzuschließen, kann ich Sie umfassend beraten.
- Prüfung und Beratung zu Eheverträge und Partnerschaftsverträgen
Menschen, die in der Familie oder Partnerschaft geschlagen oder gedemütigt werden, finden ihre Situation häufig ausweglos. Dabei gibt uns insbesondere das Gewaltschutzgesetz effektive Möglichkeiten an die Hand, Sie schnell und nachhaltig vor häuslicher Gewalt zu schützen.
Um entscheiden zu können, welche Sofortmaßnahmen zweckmäßig und Erfolg versprechend sind, empfiehlt sich neben einer möglichst frühzeitigen Beweissicherung ein zeitnahes Erstberatungsgespräch, in dem ich Ihnen notwendige Sofortmaßnahmen und Ihre Möglichkeiten erläutere und darüber hinaus gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeite.
Einige Bundesländer, wie auch Nordrhein-Westfalen, haben die Polizei in ihren Polizeigesetzen ausdrücklich ermächtigt „Platzverweise” auch für mehrere Tage auszusprechen, damit die Opfer in dieser Zeit Beratung in Anspruch nehmen, gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten und gerichtliche Schutzanordnungen erlangen können. Die Schutzanordnungen müssen in diesem Fall unverzüglich beim Familiengericht beantragt werden, damit keine Schutzlücke entsteht, weil die polizeiliche Wohnungsverweise nur für einige Tage gilt.
Das Gesetz bietet auch die effektive Möglichkeit, die vormals gemeinsam genutzte Wohnung der verletzten Person ggf. mit den Kindern zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dies sowie ein Kontaktverbot kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch im Wege des Eilrechtsschutzes sehr kurzfristig durchgesetzt werden. Falls Sie privat oder in einer Schutzunterkunft Zuflucht gefunden haben, sind zahlreiche Schritte wie Ämtergänge erforderlich, bei denen ich Ihnen die notwendige Unterstützung anbieten kann.
Häufig ist es erforderlich, das alleinige Sorgerecht für die Kinder oder die Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechts durchzusetzen.
Scheuen Sie sich nicht, mich telefonisch oder über unser Kontaktformular anzusprechen.

